Leistungen Wohngruppen Euskirchen
Leistungen
Gesetzliche Grundlage der Einrichtung bildet der § 85 KJHG Absatz 2 Nr. 3.
Als Einrichtung in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland verstehen wir uns schwerpunktmäßig als überörtliches Jugendhilfeangebot für Kinder und Jugendliche, für die die üblichen örtlichen Hilfen auf Grund ihres besonderen Förderbedarfs nicht reichen.
Unsere Leistungsbeschreibungen mit detaillierten Informationen finden Sie als PDF-Format unter dem jeweiligen Angebot als download.
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Patenprojekt
Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern, Weiterbegleitung bestehender Patenschaften
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