Patenprojekt
Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern, Weiterbegleitung bestehender Patenschaften
Leistungsbereich
Familienergänzende Hilfen, begleitete Elternschaft für Kinder psychisch kranker Eltern
Kurzbeschreibung
Paten betreuen Kinder psychisch kranker Eltern begleitend in ihrem Alltag. Dieses erfolgt stundenweise in der Woche oder an Wochenenden ("Stand-by-Phase"). Die Paten nehmen die Kinder in ihren Haushalt auf, wenn der betroffene Elternteil stationär behandelt werden muss und keine andere Betreuung für das Kind möglich ist („Akutphase“). Die Paten unterstützen damit die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag und tragen mit ihrem Angebot zur Stabilisierung der häuslichen Situation bei. Die Patenschaft ist ein freiwilliges Angebot an die Eltern und ist nicht zwingend gebunden an andere installierte Hilfen durch das JA.
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Träger, Eltern und Paten regelt ihren Einsatz. Die Paten erhalten durch den Träger eine Aufwandsentschädigung. Sie erhalten eine vorgeschaltete Schulung und eine begleitende Beratung.
Zielgruppe
Kinder psychisch kranker Eltern zwischen 0 und 14 Jahren, die selbst noch keinen intensiven Hilfebedarf haben.
Die Patenschaftskontakte erfolgen kontinuierlich und unterliegen einer Verbindlichkeit. Der erkrankte Elternteil nimmt selber Hilfe in Anspruch entweder im Rahmen einer sozialpädagogischen Familienhilfe, Betreutem Wohnen oder anderen therapeutischen Hilfsangeboten.
Ziele
Ziel ist die Unterstützung von Kindern in einer besonders belastenden Familiensituation, hervorgerufen durch die chronische Erkrankung eines Elternteils. Familien mit einem psychisch kranken Mitglied sind häufig isoliert und verfügen nicht über ein unterstützendes Netzwerk. Verlässliche Beziehungen außerhalb des Elternhauses sollen aufgebaut werden. Traumatisierende Erlebnisse bei einem anstehenden Krankenhausaufenthalt des Erkrankten und der eventuell. damit verbundenen Unterbringung der Kinder in Pflegfamilien und Heimeinrichtungen sollen vermieden werden.
Leistungen der Paten in der "Standby-Phase"
- Bereitstellung kontinuierlicher verlässlicher Beziehungspartner für das Kind außerhalb
seiner Familie - Förderung des Kindes im Spiel, Freizeit oder auch in schulischen Angelegenheiten wie z.B. Hausaufgaben.
- Versorgung des Kindes in den festgelegten Zeiten; evtl. Übernachtungen nach Absprache
- Unterstützung der Eltern bei Schul- und Kindergartenterminen u.ä.
- Kontakt zu den Eltern, Austausch über Erziehungsfragen
- Abholen des Kindes bzw. Rücktransport zu den Eltern
Leistungen der Berater bzw. Projektleitung
- Schulung der Paten
- Vernetzung mit anderen eventuell vorhanden Hilfssystemen
- Begleitende Beratung der Paten, monatliche Einzelberatung, zusätzlich Telefonkontakte auch außerhalb der Dienstzeit
- Kontrolle der Patenschaft d. Dokumentation der Paten, 3-monatige Treffen aller Beteiligten
- Kontakte zu Therapeuten, Jugendamt, Kliniken
- Absprache mit Jugendamt im Falle der Aufnahme eines Kindes in den Haushalt der Paten
Kontakt
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne:
Henriette Münch
Tel.: +49 (0) 2251 / 50 60 342
E-Mail: henriette.muench@lvr.de