Leistungen Jugendhilfe Fichenhain
Leistungen der LVR-Jugendhilfe Fichtenhain
Gesetzliche Grundlage der Einrichtung bildet der § 85 SGB VIII Absatz 2 Nr. 3.
Als Einrichtung in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland verstehen wir uns schwerpunktmäßig als überörtliches Jugendhilfeangebot für Kinder und Jugendliche, für die die üblichen örtlichen Hilfen auf Grund ihres besonderen Förderbedarfs nicht reichen.
Übersicht unserer differenzierten Leistungsentgelte
Übersicht der freien Kapazität / freien Plätze
Unsere Leistungen im Überblick: