Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der LVR-Jugendhilfe Rheinland mit ihren Unterkapiteln.

Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

Diese Website ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik in Teilen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Webseiten der LVR-Jugendhilfe Rheinland zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der Barrieren.

Insbesondere gibt es folgende Defizite:

  • Alternativtexte für Bedienelemente und Hintergrundgrafiken sind nicht richtig.
  • Ein Teil der HTML-Strukturelemente berücksichtigt keine hierarchische Reihenfolge.
    Beispielsweise gibt es Unregelmäßigkeiten bei den Überschriften-Hierarchien und Bereiche sind nicht überspringbar.
  • Einzelnen Modulen fehlen die benötigten HTML-Strukturelemente für Listen und Aufzählungen.
  • Die Reihenfolge bei der Tastaturbedienung ist nicht schlüssig.
  • Die Syntax ist nicht korrekt. Die verwendete Markup-Sprache HTML ist nicht vollständig korrekt eingesetzt.

Folgende nicht barrierefreie Inhalte sind auf der Seite vorhanden, die nicht in den Anwendungsbereich der BITV NRW fallen:

Auf der Internetseite sind ältere nicht-barrierefreie PDFs vorhanden.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt mit der LVR-Jugendhilfe Rheinland aufnehmen möchten, finden Sie hier unsere Kontaktdaten . Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Ihre Ansprechperson: Sandra Kratz

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de

www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite der LVR-Jugendhilfe Rheinland keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik