Zielgruppe
Pat*innen betreuen Kinder psychisch kranker Eltern in ihrem Alltag.
Ziele der Patenschaft
Die angespannte Familiensituation entlasten
Ziel ist die Unterstützung von Kindern in einer besonders belastenden Familiensituation, hervorgerufen durch die chronische Erkrankung eines Elternteils. Der erkrankte Elternteil nimmt Hilfe in Anspruch, entweder im Rahmen einer sozialpädagogischen Familienhilfe, Betreutem Wohnen oder anderen therapeutischen Hilfsangeboten. Verlässliche Beziehungen außerhalb des Elternhauses sollen aufgebaut werden. Traumatisierende Erlebnisse bei einem anstehenden Krankenhausaufenthalt des Erkrankten und der eventuell damit verbundenen Unterbringung der Kinder in Pflegefamilien und Heimeinrichtungen sollen vermieden werden.
Aufgabe der Patinnen und Paten
Familienergänzende Hilfe
Die Patenschaftskontakte erfolgen kontinuierlich und unterliegen einer Verbindlichkeit. Die Hilfe erfolgt stundenweise in der Woche oder an Wochenenden ("Stand-by-Phase"). Die Pat*innen nehmen die Kinder in ihren Haushalt auf, wenn der betroffene Elternteil stationär behandelt werden muss und keine andere Betreuung für das Kind möglich ist („Akutphase“). Die Pat*innen unterstützen damit die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag und tragen mit ihrem Angebot zur Stabilisierung der häuslichen Situation bei. Zu den Leistungen der Pat*innen in der "Standby-Phase" zählen:
- Bereitstellung kontinuierlicher, verlässlicher Beziehungspartner*innen für das Kind außerhalb seiner Familie
- Förderung des Kindes im Spiel, Freizeit oder auch in schulischen Angelegenheiten wie z.B. Hausaufgaben
- Versorgung des Kindes in den festgelegten Zeiten; evtl. Übernachtungen nach Absprache
- Unterstützung der Eltern bei Schul- und Kindergartenterminen u.ä.
- Kontakt zu den Eltern, Austausch über Erziehungsfragen
- Abholen des Kindes bzw. Rücktransport zu den Eltern
Vertraglicher Rahmen
Die Patenschaft ist ein freiwilliges Angebot an die Eltern und ist nicht zwingend gebunden an andere installierte Hilfen durch das Jugendamt. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Träger, Eltern und Pat*innen regelt ihren Einsatz. Die Pat*innen werden mit einer vorgeschalteten Schulung auf ihre Aufgabe vorbereitet und dauerhaft beratend begleitet. Sie erhalten durch den Träger eine Aufwandsentschädigung.
Unterstützung durch die Jugendhilfe
Zu den Leistungen der Berater*innen zählen:
- Schulung der Pat*innen
- Vernetzung mit anderen vorhanden Hilfssystemen
- Begleitende Beratung der Pat*innen, monatliche Einzelberatung
- 3-monatige Treffen aller Beteiligten
- Vermittlung von Kontakten zu Therapeuten und Kliniken
Kontakt
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne:
Maximilian Riegel
T 0172 5305021