Ambulante Hilfen

Ambulante Hilfen zur Erziehung sind Teil der sozialpädagogischen Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in problematischen Lebenslagen oder Krisensituationen professionelle Hilfe benötigen. Unter anderem auch in den Bereichen Traumapädagogik oder systemische Familienberatung. Ziel ist die Aktivierung und Stärkung eigener Ressourcen der Kinder, Jugendlichen und Familienangehörigen sowie die unterstützende Begleitung auf dem Weg zur selbstständigen Problembewältigung. Ambulante Hilfen werden auf Antrag von den Jugendämtern kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Erfahren Sie in den Kurzbeschreibungen, welche ambulanten Hilfen die Jugendhilfe Rheinland anbietet.

Heilpädagogische Förderung

Heilpädagogische Förderung wendet sich an Kinder und Jugendliche mit starken Entwicklungsdefiziten und fehlender sozialer Teilhabe. Diese Kinder benötigen zur Bewältigung der Anforderungen des Alltag sehr viel persönliche Aufmerksamkeit und Zuwendung. Ausgangspunkt einer solchen Förderung ist der individuelle Entwicklungsstand des Kindes. Die Entdeckung und der Ausbau von Ressourcen und Fähigkeiten des Kindes ist hierbei zentral. Durch angeleitete Erfahrungen in Spiel- und Alltagssituation werden Kompetenzen zur Impulsregulation, Handlungssteuerung und Planung sowie zielgerichtetem Handeln verbessert. Übungen zur Entwicklung von Empathie und zum Verstehen sozialer Situationen verbessern die soziale Integration.

Tiergestützte Pädagogik

Die tiergestützte Pädagogik ist ein Zusatzangebot für Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Bindungsverletzungen massive emotionale Schwierigkeiten haben. Diesen Kindern fällt es schwer, Vertrauen zu anderen Personen aufzubauen, Nähe zuzulassen und eigene Gefühle wahrzunehmen. Im sozialen Kontakt werden solche Kinder oft ausgegrenzt und vereinsamen.

Im Kontakt zu ausgebildeten Therapiehunden und anderen Tieren kann das Kind nach und nach eigene Bedürfnisse zulassen und positive Beziehungserfahrungen machen. Es erfährt Rückmeldung und Wirksamkeit, da sein Umgang mit dem Tier, Reaktionen bei diesem auslöst.

Diese Form der Einzelbetreuung fördert das Selbstvertrauen und die Selbstwirksamkeit des Kindes und schafft die notwendige Basis für ein positives Selbstbild.

Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang ist eine im BGB rechtlich verankerte, zeitlich befristete Leistung der Jugendhilfe. Sie zielt auf die Anbahnung, Wiederherstellung, Unterstützung und Förderung der Beziehung eines Kindes oder Jugendlichen zu jenem Familienmitglied, mit dem es nicht zusammenlebt. Die Umgangsbegleitung wird in den meisten Fällen von einer Beratung der Eltern, des Kindes und weiteren wichtigen Bezugspersonen flankiert. Zudem gehört eine aussagekräftige Dokumentation zu unseren Aufgaben.

Download Flyer Ambulante Hilfen Remscheid (PDF, 667 kB)

Kontakt

Kai Wagner

Oliver Artmann

T 02191 4937-32

oliver.artmann@lvr.de