Zielgruppe

Eine Unterbringung in der Bereitschaftspflege erfolgt:

  • in einer akuten Krisensituation (Verwahrlosung, Misshandlung) als vorübergehende Unterbringung bis zur Klärung der Krise (§ 42 SGB VIII)
  • bei Verhinderung der Personensorgeberechtigten wegen eines Krankenhausaufenthaltes oder eines Aufenthaltes in einer therapeutischen Einrichtung oder JVA
  • bei einem die Erziehungsfähigkeit in einem erheblichen Umfang einschränkenden vorübergehenden Erschöpfungszustand der Eltern
  • bei einer vorübergehenden Schwächung des familiären Systems, z.B. nach Trennung oder Scheidung

Betreuungsangebot

Die Bereitschaftspflege ist ein familiäres Angebot der Krisenintervention nach § 33 SGB VIII. Kinder und Jugendliche, die in Bereitschaftspflge untergebracht werden, erleben meist eine kurzfristige, ungeplante und unvorbereitete Trennung von der Herkunftsfamilie. Sie dient der Sicherstellung der Primärversorgung und bietet Kindern und Jugendlichen Schutz, Zuwendung und emotionale Ansprache bis zu Klärung der weiteren Perspektiven des Kindes/des Jugendlichen und seiner Herkunftsfamilie.

Bei einer Bereitschaftspflege handelt es sich um einen dynamischen, hochkomplexen Prozess, der hohe Anforderungen an die Pflegepersonen stellt. Es findet eine intensive, kontinuierliche Beratung und Begleitung in kurzen Zeitabständen statt. Die Entwickung der weiteren Perspektive wird unter Einbezug aller Beteiligten und in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt durchgeführt. Die Vorgehensweise lässt sich mit den Begriffen Entwicklungs- und Prozessdiagnostik umschreiben. Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie dient in erster Linie der Perspektiventwicklung und der daraus resultierenden Umsetzungsalternativen bzw. Umsetzungsstrategien.

Therapeutisches Angebot

Bei Bedarf und sofern keine aktuelle Diagnose vorliegt, kann auf Wunsch eine Eingangsdiagnostik durch den therapeutischen Fachdienst erstellt werden. Zudem erfolgt eine enge Kooperation mit niedergelassenen Kinder- und Jugendtherapeut*innen, sowie Frühförder- und Beratungsstellen.

Einbindung der Herkunftssysteme

Neben dem grundsätzlichen Recht sowohl des Kindes als auch der Eltern auf Kontakt miteinander, gehen wir davon aus, dass Kontakte zum Herkunftssystem für die aufgenommenen Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung sind. Eine wertschätzende Haltung gegenüber dem Herkunftssystem bildet die Grundlage für einen gelingenden Hilfeprozess.

Da im Rahmen der Bereitschaftspflege häufig über einen längeren Zeitraum die Rückkehroptionen des Kindes in den elterlichen Haushalt nicht geklärt sind, nehmen in dieser Unterbringungsform die Umgangskontakte zum Herkunftssystem einen besonderen Stellenwert ein. Unter Berücksichtigung des Kindeswohls, welches generell im Fokus unseres pädagogischen Handelns steht, versuchen wir Bedingungen zu schaffen, die es dem Kind bzw. Jugendlichen ermöglicht, die bestehenden Beziehungen und Bindungen zu erhalten, um bei einer möglichen Rückführung an diese anknüpfen zu können. Dazu stehen uns die verschiedenen Formen der professionellen Umgangsbegleitung zur Verfügung, die einen bestmöglichen Schutz des Kindes ermöglichen.

Betreuungsschlüssel

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Ausstattung und Lage

Die Beratung der familiären Bereitschaftspflegefamilien erfolgt überwiegend im häuslichen Umfeld der Familie.


Kontakt

Frau mit langen, dunklen, hochgesteckten Haaren und Brille

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne:

Jasmin Gerhardts-Lüfkens

T 02151 / 8397-152

jasmin.gerhardts-luefkens@lvr.de