Zielgruppe

Eine Unterbringung in der Bereitschaftspflege erfolgt:

  • in einer akuten Krisensituation (Verwahrlosung, Misshandlung) als vorübergehende Unterbringung bis zur Klärung der Krise (§ 42 SGB VIII)
  • bei Verhinderung der Personensorgeberechtigten wegen eines Krankenhausaufenthaltes oder eines Aufenthaltes in einer therapeutischen Einrichtung oder JVA
  • bei einem die Erziehungsfähigkeit in einem erheblichen Umfang einschränkenden vorübergehenden Erschöpfungszustand der Eltern
  • bei einer vorübergehenden Schwächung des familiären Systems, z.B. nach Trennung oder Scheidung

Betreuungsangebot

Die Bereitschaftspflege ist ein familiäres Angebot der Krisenintervention gemäß §§ 33 und 42 SGB VIII. Sie dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie der Abklärung des Hilfebedarfs in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen. Diese Unterbringungsform ist zeitlich begrenzt und dient der Perspektivklärung, verbunden mit einer zeitlich befristeten Versorgung und Stabilisierung des Kindes.

Die Betreuung und Versorgung der aufgenommenen Kinder, die häufig aus akuten familiären Krisen in die Bereitschaftspflegefamilien aufgenommen werden, stellt mit den zum Teil sehr herausfordernden Verhaltensweisen der Kinder für das aufnehmende Familiensystem eine große Herausforderung dar. Die Pädagog*innen leben mit den Kindern zusammen und sind somit 24 Stunden ansprechbar.

Die Unterbringung in der Bereitschaftspflegefamilie sollte unter Berücksichtigung des kindlichen Bindungsbedürfnisses so kurz wie möglich, jedoch so lange wie nötig andauern. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass die Verbleibedauer der aufgenommenen Kinder in den Bereitschaftspflegefamilien im Durchschnitt bei ca. einem Jahr lag. Die längsten Verweildauern lagen bei zwei Jahren.

Einbindung der Herkunftssysteme

Neben dem grundsätzlichen Recht sowohl des Kindes als auch der Eltern auf Kontakt miteinander, gehen wir davon aus, dass Kontakte zum Herkunftssystem für die aufgenommenen Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung sind. Eine wertschätzende Haltung gegenüber dem Herkunftssystem bildet die Grundlage für einen gelingenden Hilfeprozess.

Da im Rahmen der Bereitschaftspflege häufig über einen längeren Zeitraum die Rückkehroptionen des Kindes in den elterlichen Haushalt nicht geklärt sind, nehmen in dieser Unterbringungsform die Umgangskontakte zum Herkunftssystem einen besonderen Stellenwert ein. Unter Berücksichtigung des Kindeswohls, welches generell im Fokus unseres pädagogischen Handelns steht, versuchen wir Bedingungen zu schaffen, die es dem Kind bzw. Jugendlichen ermöglicht, die bestehenden Beziehungen und Bindungen zu erhalten, um bei einer möglichen Rückführung an diese anknüpfen zu können. Dazu stehen uns die verschiedenen Formen der professionellen Umgangsbegleitung zur Verfügung, die einen bestmöglichen Schutz des Kindes ermöglichen.

Betreuungsschlüssel

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Ausstattung und Lage

Die Beratung der familiären Bereitschaftspflegefamilien erfolgt überwiegend im häuslichen Umfeld der Familie.


Kontakt

Frau mit langen, dunklen, hochgesteckten Haaren und Brille

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne:

Jasmin Gerhardts-Lüfkens

T 02151 / 8397-152

jasmin.gerhardts-luefkens@lvr.de